Die Straßenverkehrsordnung (StVO) wird dieses Jahr mal wieder geändert und es sind auch einige Verbesserungen für uns Radfahrer dabei. Diese möchte ich heute kurz vorstellen. Einen guten Artikel mit vielen Skizzen, den neuen Schildern (s.u.) und allen Änderungen gibt es z.B. beim Bundesverkehrsministerium.
Das unerlaubte Parken auf Geh- und Radwegen kann jetzt statt 15 bis zu 100 Euro kosten. Mit auf Radwegen stehenden Lieferfahrzeugen habe ich häufig zu tun. Mir ist durchaus klar, dass die Fahrer oft einen Knochenjob haben und es viel zu wenig Parkmöglichkeiten gibt. Aber sie zwingen mich regelmäßig zum Ausweichen auf durchaus vielbefahrene Straßen. Ich begrüße diese Änderung daher ausdrücklich. Bei schweren Verstößen gibt es künftig sogar noch einen Punkt.
Wo es keine Radwege gibt, sind wir Fahrradfahrer vor allem beim Überholen gefährdet. Es gibt daher jetzt einen Mindestabstand von 1,5 Meter innerhalb und 2 Meter außerhalb geschlossener Ortschaften. Das mit den 1,5 Metern wird zwar an einigen Stellen in Rostock recht schwierig, aber auch diese Änderung macht aus meiner Sicht Sinn. Es wird auch ein neues Verkehrszeichen geben, welches das Überholen von Zweirädern grundsätzlich verbietet.
Apropos neue Schilder: Es wird auch ein neues Verkehrszeichen geben, was Radfahrern das Rechtsabbiegen bei Rot erlaubt sowie ein neues Parkschild für Lastenfahrräder. Auch für Radschnellwege und reine Fahrradzonen gibt es dann entsprechende Schilder. Alles in allem fließen hier jetzt also auch die Änderungen in der Radszene in die Gesetzgebung ein.
Last but not least dürfen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen innerhalb geschlossener Ortschaften nur noch in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen, wenn sie mit Rad- oder Fußverkehr rechnen müssen. Auch hier drohen Bußgelder und ein Punkt. Hier geht der Gesetzgeber einen weiteren Unfallschwerpunkt für Radfahrer an.
Alle Änderungen stehen und fallen natürlich damit, wie sehr sie dann auch geahndet werden. Insbesondere beim Zuparken von Radwegen bin ich da noch etwas skeptisch.